Dank Expertengutachten von Stout gewinnt Immobilienklient vor dem Insolvenzgericht
Nach einem mehrjährigen Milliarden-Dollar-Rechtsstreit vor dem Insolvenzgericht, endete dieser nun mit Unterstützung durch das Expertengutachten von John VanSanten von Stout mit einem Sieg für einen Wohnbauentwickler.
John, Managing Director und Co-Leader der Immobilienbewertungspraxis bei Stout, gab sowohl als eidliche Zeugenaussage als auch während des Gerichtsverfahrens ein Sachverständigengutachten ab. Der Fall betraf Kimball Hill, Inc., et al., Schuldner, vor dem United States Bankruptcy Court for the Northern District of Illinois, Eastern Division, 2019. In die Streitigkeit involviert war ein Investor/Entwickler (der „Käufer” und Stouts Klient), der Wohnimmobilienvermögen aus einem Insolvenzverkauf übernommen hatte. Das Gericht stimmte mit Johns Gutachten überein, was zu einem für den Käufer vorteilhaften Urteil führte.
Die Streitigkeit begann im Jahr 2008, als ein nationales Wohnungsbauunternehmen nach Chapter 11 des US-Insolvenzrechts Gläubigerschutz beantragte. Der Klient von Stout kaufte darauffolgend mehrere nur teils fertiggestellte Wohngrundstücke. Der Verkauf als Grundbesitz ohne Pfandrechtanspruch wurde vom Insolvenzgericht bestätigt. Doch nach der Akquise durch Stouts Klienten verklagte das bürgende Unternehmen, das für die einzelnen Grundstücke Erfüllungsgarantien ausgestellt hatte, den Käufer um Kostenrückerstattung für die verbürgten Baumaßnahmen. Als Resultat dieser Klagen war es dem Käufer nicht möglich, das Vermögen weiterzuentwickeln und/oder zu verkaufen, da über die nächsten sechs Jahre der Rechtsmangel des schwebenden Verfahrens darüber hing.
Der Käufer engagierte John und sein Team, um ein Expertengutachten bezüglich der Schäden vorzubereiten, die infolge der sechsjährigen "erzwungenen Verzögerung" entstanden. Da der Käufer während dieser Zeit den Grundbesitz weder entwickeln noch verkaufen konnte, hatte dies eine Wertminderung zur Folge. John stellte ein Expertengutachten aus und legte eine Aussage vor Gericht ab. Deren Fokus lag auf mit den Grundstücken verbundenen Cashflow in zwei Szenarien:
- Barwert der Cashflows wenn keine Verzögerung in der Entwicklung und/oder dem Verkauf des Grundbesitzes angenommen wird
- Barwert der Cashflows wenn eine sechsjährige, erzwungene Verzögerung in der Entwicklung und/oder dem Verkauf des Grundbesitzes angenommen wird
John und sein Team kamen zu dem Schluss, dass die Differenz zwischen den beiden Szenarien die aus der erzwungenen Verzögerung resultierende Wertminderung darstellt. Diese belief sich auf über 7,7 Millionen US-Dollar.
Das Insolvenzgericht urteilte schließlich, dass das bürgende Unternehmen mit der erhobenen Klage gegen den „Insolvenzplan” verstoßen hatte. Es hatte also gerichtliche Anordnungen missachtet, sodass dem Käufer Schadensersatzzahlungen zustehen. Der Richter ordnete Schadensersatz für Stouts Klienten im Wert von mehr als 9,5 Millionen US-Dollar an. Dies beinhaltet die 7,7 Millionen an Eigentumsschäden, die John in seinem Gutachten eingeschätzt hatte.
Das Gerichtsurteil befand:
„Die Methodik von VanSanten im Stout-Bericht war klar organisiert und überzeugend …Der Bericht von Stout basiert daher auf solider Methodik, ausgeführt von einem glaubwürdigen Experten, und half dem Gericht dabei, zu entscheiden, ob die Handlungen [des bürgenden Unternehmens] die sich im Besitz [des Käufers] befindlichen Grundstücke beeinträchtigt hatten.”